Raubabmahner sind Verbrecher
Partylaune verbreitet gerade quer durch die Republik die Meldung, dass ein ganz bestimmter Anwalt aus München endlich zu 14 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt wurde. Da ich schon seit vielen Jahren hoffe, dass die, die ich verdächtige, daran beteiligt gewesen zu sein, mir 1992 unter dem Namen Tanja Nolte-Berndel mehrere Disketten abgeschwindelt zu haben, endlich angemessen bestraft werden, erfüllt mich das Urteil durchaus mit später Genugtuung. Ich hoffe sehr, dass es bald rechtskräftig und vollstreckt wird. Um übrigens nicht den Eindruck zu erwecken, das alles habe irgendwas mit der Überschrift zu tun: das deutsche Strafrecht kennt weder den Begriff des "Raubabmahners" (obwohl ich ihn sehr treffend finde) noch ist man bei 14 Monaten Haft automatisch ein Verbrecher (dazu gehören 12 Monate Mindeststrafmaß).
Kommentare
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Björn Adler am :
auch ich kann ein Gefühl der Genugtuung und, ich gestehe es, sogar ein deutliches Gefühl der Schadenfreude nicht verhehlen. Sollte dem Herrn von und zu doch tatsächlich durch die deutsche Gerichtsbarkeit noch Gerechtigkeit widerfahren? Warten wir die - in meinen Augen wahrscheinliche - Revision ab. Nichtsdestowenigertrotz ein Anlass zur Frage: "Wo ist der Schampus"
besten Gruss
Björn
P.S. Musste halt wg. Tanja direkt an dich denken...
Martin Vogel am :
ja, es war damals schon eine interessante Erfahrung, zu entdecken, dass es Menschen gibt, die im Kampf für das Recht vor keiner Ungerechtigkeit zurückschrecken. Ich habe übrigens gerade meinen Tanja-Brief wiedergefunden ...moment, muss nur das Foto rausnehmen... so, da isser
Christian am :
Aber ich habe auch Post aus der Kanzlei erhalten und mich als Schüler gegen eine absurde Geldforderung wehren müssen. Es ist gut, dass dieser menschliche Abschaum nicht mehr auf dieser Welt verweilen darf.
Viele Grüße!