Raubkopie

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Raubkopie
  1. (2000) Kopie eines Raubes
  2. (2000) Etwas merkwürdige Bezeichnung für eine nicht lizenzierte Programmkopie. Zwar ist deren Einsatz und Verbreitung oft unzulässig, doch selbst die GEZ hat es bisher nicht geschafft, zahlungsunwillige Empfangseinrichtungsbereithalter als gewaltbereite „Raubseher“ zu kriminalisieren. Auch sind mir keine Fälle von „Raubfahrern“ bekannt, die sich durch den fahrscheinfreien Gebrauch des ÖPNV auszeichnen müssten. Welches Potential körperlicher Gewalt in einer Raubkopie stecken soll, wissen wohl allein die Schöpfer dieses blödsinnigen Wortes.
    (2005) Es gibt derzeit eine aufdringliche Werbekampagne der Musik- und Filmindustrie, in welcher die falsche Behauptung „Raubkopierer sind Verbrecher“ aufgestellt wird. Unlizenziertes Kopieren ist jedoch gar kein Verbrechen, denn dazu müsste die Mindeststrafe ein Jahr Freiheitsentzug betragen. Das ist beispielsweise das Strafmaß für das Zünden einer Atombombe nach §307 StGB. Es handelt sich also allenfalls um ein Vergehen und es gibt sogar Bestrebungen, es zu einer Ordnungswidrigkeit herabzustufen, so dass es dann „Raubkopierer sind Ordnungswidrigkeitsbegeher“ heißen müsste.

    Die tatsächlichen Verbrecher sind möglicherweise genau auf der „anderen Seite“ zu suchen. Siehe dazu auch den Eintrag zu „Rootkit“ und den Aufsatz Zur Strafbarkeit von Kopierschutzmaßnahmen auf Audio-CDs gemäß § 303a StGB von Dr. Tarek Abdallah, Dr. Björn Gercke und Dr. Peter Reinert.




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