Wegwerfelektronik

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

EDV-Lexikon - vorige Definition Web Site - nächste Definition WG:

Wegwerfelektronik
(2023) Elektronisches Gerät, das für einen vorübergehenden Einsatz vorgesehen ist und nicht repariert oder wiederverwendet werden kann. Das sind zum Beispiel quäkende Glückwunschkarten mit Batterie, Piezolautsprecher und Mikroprozessor, die nach dem Verschenken, Öffnen und erschrecktem Schließen in der Regel illegal im Hausmüll landen. Andere Beispiele sind E-Zigaretten, in denen ein geladener Lithium-Ionen-Akku mit Heizelement und Regelelektronik nach der einmaligen Suchtbefriedigung ebenfalls als Sondermüll entsorgt werden müsste, wenn es keine Büsche gäbe oder Mobiltelefone mit ohne ohne Fruchtlogo, deren Akkumulatoren fest verklebt sind und nur mit hohem Aufwand gegen frische Exemplare gewechselt werden können.



Teile diesen Lexikoneintrag!
Ergänzungswünsche? E-Mail an Martin Vogel oder Kommentar im Blog!

Schon da gewesen? Impressum | Martin Vogels Homepage | Vogels Perspektive - das Blog | Forum Bauen und Umwelt