Abgesehen davon, dass ich persönlich (
IANAL) dieses Vorgehen nach §303a StGB (Datenveränderung) und §303b StGB (Computersabotage) für kriminell halte und Sony BMG durch die Rootkit-Eigenschaften seines
Trojanischen Pferdes auch den Rechner für weitere Angriffe von außen öffnete, wurde bei einer Analyse der Schadsoftware auch noch illegal kopierter Programmcode entdeckt.
Ergänzung: Ein Rootkit muss nicht zwangsläufig Schadsoftware implantieren.
Es kann auch ganz harmlos zu Zwecken der Rechnerwartung eingesetzt werden.
Das ist mittlerweile leider wohl der seltenere Anwendungsfall.