Zum 18. Todestag von Freddie Mercury erschien heute auf YouTube eine Hommage der besonderen Art. Die Muppets singen die Bohemian Rhapsody von Queen in ihrer ganz eigenen Weise:
Partylaune verbreitet gerade quer durch die Republik die Meldung, dass ein ganz bestimmter Anwalt aus München endlich zu 14 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt wurde. Da ich schon seit vielen Jahren hoffe, dass die, die ich verdächtige, daran beteiligt gewesen zu sein, mir 1992 unter dem Namen Tanja Nolte-Berndel mehrere Disketten abgeschwindelt zu haben, endlich angemessen bestraft werden, erfüllt mich das Urteil durchaus mit später Genugtuung. Ich hoffe sehr, dass es bald rechtskräftig und vollstreckt wird. Um übrigens nicht den Eindruck zu erwecken, das alles habe irgendwas mit der Überschrift zu tun: das deutsche Strafrecht kennt weder den Begriff des "Raubabmahners" (obwohl ich ihn sehr treffend finde) noch ist man bei 14 Monaten Haft automatisch ein Verbrecher (dazu gehören 12 Monate Mindeststrafmaß).