SSD

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

EDV-Lexikon - vorige Definition Spyware - nächste Definition SSI

SSD
(2012) Solid State Drive – Speichergerät ohne bewegliche Teile, das wie eine Festplatte verwendet werden kann.
Ein SSD (oft fälschlicherweise auch als SSD-Festplatte bezeichnet) zeichnet sich durch Stoßunempfindlichkeit, sehr hohe Lesegeschwindigkeiten und extrem geringe Datenzugriffzeiten aus. Dadurch eignet es sich vor allem zum schnellen Zugriff auf Daten, die sich selten ändern, zum Beispiel das Betriebssystem und Anwendungsprogramme. Nachteilig gegenüber Festplattenlaufwerken mit rotierenden Scheiben sind derzeit noch der höhere Preis und der höhere Stromverbrauch der SSD.
Wörtlich übersetzt heißt „solid state drive“ soviel wie „Festkörperlaufwerk“. Da gewöhnliche Festplatten auch aus Festkörpern bestehen, ist die Bezeichnung vielleicht nicht so ganz glücklich gewählt. Ein Pleonasmus wäre es übrigens, „SSD-Laufwerk“ zu sagen, weil das „D“ schon für „Drive“, also „Laufwerk“ steht.




Teile diesen Lexikoneintrag!
Ergänzungswünsche? E-Mail an Martin Vogel oder Kommentar im Blog!

Schon da gewesen? Impressum | Martin Vogels Homepage | Vogels Perspektive - das Blog | Forum Bauen und Umwelt