Public Domain

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Public Domain
(1993) Software, die von ihren Urhebern zur kostenlosen Nutzung und öffentlichen Verbreitung freigegeben wurde. Dies geschieht zum Teil aus Uneigennützigkeit und zum Teil, weil sich die Autoren zur Freigabe der Rechte verpflichtet haben: In Amerika müssen bestimmte im öffentlichen Auftrag entstandene Programme grundsätzlich als public domain ausgewiesen werden. Oft werden Shareware-Programme in Unkenntnis der Nomenklatur fälschlicherweise als „public domain“ ausgegeben, obwohl die Nutzung kostenpflichtig ist.
Siehe auch Freeware.



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