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EDV-Lexikon - voriger Artikel: Digital Research
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(2000) Ausschlussklausel, mit der darauf hingewiesen wird, dass ein Produkt bestimmte Eigenschaften nicht besitzt. Dieser Brauch aus dem Land der mikrowellentrocknenden Katzenhalter und 96°C-Kaffee-auf-Ex-trinkenden Rentnerinnen wird leider auch bei uns immer notwendiger, seit Anwälte hierzulande beginnen, das Recht gegen jede Vernunft einzusetzen und zum Beispiel Homepageautoren abmahnen, weil sie einen Link auf eine Site haben, auf der es eine Seite gibt, die einen Link auf eine Site hat, auf der es eine Seite gibt, auf der es einen Link auf einen FTP-Explorer für Windows gibt, der mit einem ausreichenden Maß an technischer Ignoranz mit einem antiken DOS-Grafikdateibetrachter in einen Topf geworfen werden kann, und dessen angeblicher Fehler es ist, einen Namen zu haben, der dem DOS-Grafikdateibetrachter irgendwie ähnlich ist.
Es gibt in Deutschland tatsächlich von jedem Verständnis für die Funktionsweise des Internet freie Richter, die keine Scheu davor haben, diese irrwitzige Konstruktion als rechtlich einwandfrei zu betrachten. Siehe dazu auch die Lexikoneinträge zu Explorer,Frame und ZIP.
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