(2009) Die Abkürzung „DRM“ steht für „digital rights management“.
Damit werden Verfahren bezeichnet, welche die freie Nutzung von Daten einschränken oder verhindern.
DRM-behaftete Dateien können beispielsweise so manipuliert sein, dass sie sich nur auf einem einzigen PC nutzen lassen und/oder nur eine bestimmte Zeit lang verwendet werden können.
Aus Nutzersicht lässt sich „DRM“ als „digitale Rechteminderung“ (oder „digital restriction management“) verstehen, da sie den Anwender über das Maß hinaus benachteiligt, dem er durch die Nutzung üblicher körperlicher Medien ausgesetzt wäre – man stelle sich ein Buch vor, dass sich nur dann lesen ließe, wenn man auf dem Küchenstuhl links vom Tisch säße, nicht jedoch auf dem Sessel im Wohnzimmer! Bei den sogenannten E-Books ist die Bindung an ein bestimmtes Lesegerät jedoch oft eine völlig normale Nutzungseinschränkung.